Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 43)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 43

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَقْرَبُوا الصَّلَاةَ وَأَنْتُمْ سُكَارَىٰ حَتَّىٰ تَعْلَمُوا مَا تَقُولُونَ وَلَا جُنُبًا إِلَّا عَابِرِي سَبِيلٍ حَتَّىٰ تَغْتَسِلُوا ۚ وَإِنْ كُنْتُمْ مَرْضَىٰ أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ أَوْ جَاءَ أَحَدٌ مِنْكُمْ مِنَ الْغَائِطِ أَوْ لَامَسْتُمُ النِّسَاءَ فَلَمْ تَجِدُوا مَاءً فَتَيَمَّمُوا صَعِيدًا طَيِّبًا فَامْسَحُوا بِوُجُوهِكُمْ وَأَيْدِيكُمْ ۗ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَفُوًّا غَفُورًا 43 ٤٣

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Nähert euch nicht dem rituellen Gebet, wenn ihr betrunken seid - damit ihr wißt, was ihr sagt -, auch nicht, wenn ihr dschunub seid - mit Ausnahme von Vorbeigehenden (bzw. Reisenden), bis ihr Ghusl durchgeführt habt. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid oder der eine von euch von der Notdurft kommt oder ihr die Frauen (intim) berührt habt und kein Wasser finden könnt, dann sucht reine Erdoberfläche und streicht euch über eure Gesichter und Hände (bis zu den Ellbogen). Gewiß, ALLAH bleibt immer reue-annehmend, allvergebend. (43)

Tafsir
Über das Verbot der Gebetsverrichtung bei Betrunkenheit wurde die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān im 5. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. "...wenn ihr betrunken seid" ist ein Sammelbegriff für jeden Zustand geistiger Untauglichkeit. Dies kann durch vorübergehende Beeinträchtigungen des Bewusstseins durch Alkohol, Rauschgift, Medikamente, Schwindelgefühl, Schlaftrunkenheit usw. Aus diesem Grunde lehrte der Prophet (a.s.s.), dass jemand, der sich sehr müde und schläfrig fühlt, so dass er beim Gebet immer wieder einnickt, sein Gebet abbrechen und erst einmal schlafen sollte. Auf den Reisenden bezogen bedeutet dieser Text, dass zwischen der größeren Unreinheit, die eine Gesamtwaschung des Körpers erforderlich macht, und der kleineren Unreinheit, die eine Gebetswaschung erfordert, nicht unterschieden wird. Das gleiche gilt für den Kranken. (Was die Gebetswaschung angeht vgl. den Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner Al-Māʾida 5:6 , Al-Māʾida 5:90 f. und die Anmerkungen dazu).

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