Über das Verbot der Gebetsverrichtung bei Betrunkenheit wurde die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān im 5. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. "...wenn ihr betrunken seid" ist ein Sammelbegriff für jeden Zustand geistiger Untauglichkeit. Dies kann durch vorübergehende Beeinträchtigungen des Bewusstseins durch Alkohol, Rauschgift, Medikamente, Schwindelgefühl, Schlaftrunkenheit usw. Aus diesem Grunde lehrte der Prophet (a.s.s.), dass jemand, der sich sehr müde und schläfrig fühlt, so dass er beim Gebet immer wieder einnickt, sein Gebet abbrechen und erst einmal schlafen sollte. Auf den Reisenden bezogen bedeutet dieser Text, dass zwischen der größeren Unreinheit, die eine Gesamtwaschung des Körpers erforderlich macht, und der kleineren Unreinheit, die eine Gebetswaschung erfordert, nicht unterschieden wird. Das gleiche gilt für den Kranken. (Was die Gebetswaschung angeht vgl. den Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner
Al-Māʾida 5:6 ⧉,
Al-Māʾida 5:90 ⧉f. und die Anmerkungen dazu).