Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 75)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 75

وَمَا لَكُمْ لَا تُقَاتِلُونَ فِي سَبِيلِ اللَّهِ وَالْمُسْتَضْعَفِينَ مِنَ الرِّجَالِ وَالنِّسَاءِ وَالْوِلْدَانِ الَّذِينَ يَقُولُونَ رَبَّنَا أَخْرِجْنَا مِنْ هَٰذِهِ الْقَرْيَةِ الظَّالِمِ أَهْلُهَا وَاجْعَلْ لَنَا مِنْ لَدُنْكَ وَلِيًّا وَاجْعَلْ لَنَا مِنْ لَدُنْكَ نَصِيرًا 75 ٧٥

Und weshalb führt ihr nicht den bewaffneten Kampf fi-sabilillah und für die Unterdrückten von den Männern, Frauen und Kindern, die sagen: "Unser HERR! Bringe uns heraus aus diesem Ort, dessen Leute Übertretende sind, und bestimme uns von Dir aus einen Wali, und bestimme uns von Dir aus einen Beistehenden"?! (75)

Tafsir
Der Vers bezieht sich auf die Lage der schwachen Muslime, die bei der Auswanderung der Muslime aus Makka zurückgelassen werden mussten. Nach der Auswanderung wurde die Verfolgung der gläubigen Sklaven, Frauen und Kinder intensiviert. Der schlechte Zustand wurde durch die Eroberung Makkas durch den Propheten Muḥammad (a.s.s.) beendet. Der Vers hat jedoch eine allgemeingültige Bedeutung: Mit dem Kampf "für Allāhs Sache" wird auch die Unterdrückung von Menschen beendet. Hierzu muss betont werden, dass es bei derartigen "Befreiungsaktion" keinen Zwang in der Religion geübt werden darf (vgl. Al-Baqara 2:256 ). Die Befreiung der Schwachen und der Unterdrückten ist ein wichtiger Aspekt des Ǧihād im islamischen Recht (vgl. unten An-Nisāʾ 4:98 ).

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