Sure Al-Anʿām (Das Vieh — الأنعام) (Ayah 136)

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6 Al-Anʿām(الأنعام), Ayah 136

وَجَعَلُوا لِلَّهِ مِمَّا ذَرَأَ مِنَ الْحَرْثِ وَالْأَنْعَامِ نَصِيبًا فَقَالُوا هَٰذَا لِلَّهِ بِزَعْمِهِمْ وَهَٰذَا لِشُرَكَائِنَا ۖ فَمَا كَانَ لِشُرَكَائِهِمْ فَلَا يَصِلُ إِلَى اللَّهِ ۖ وَمَا كَانَ لِلَّهِ فَهُوَ يَصِلُ إِلَىٰ شُرَكَائِهِمْ ۗ سَاءَ مَا يَحْكُمُونَ 136 ١٣٦

Und sie gesellten ALLAH einen Teil von dem bei, was ER an Äckern und An'am erschuf, und sagten: 'Dies gehört ALLAH - ihrer Behauptung nach - und dies gehört den von uns beigesellten Partnern.' Und was den von ihnen beigesellten Partnern gehört, erreicht ALLAH nicht, aber was ALLAH gehört, dies erreicht die von ihnen beigesellten Partner. Erbärmlich ist das, wie sie richten. (136)

Tafsir
Allāh (t) legt die widersprüchliche Verhaltensweise der Göttzendiener dar. In der Schilderung wird gezeigt, welche Brauchtümer gab es bei den vorislamischen Arabern. Bei ihnen gingen die Anteile an die Tempeldiener, die sich energisch ihre Rechte daran beanspruchten. Ibn ‘Abbās berichtete: ”Sobald die Götzendiener die Ernte eingebündelt hatten, teilten sie davon einen Teil für Allāh (t) und einen Teil für ihre Götter zu. Wenn nun der Wind aus der Richtung des Anteils wehte, den sie ihren Göttern zugeteilt hatten, und etwas hinübertrug zu dem, was für Allāh(t) bestimmt war, legten sie es zurück. Wenn aber der Wind aus der Richtung des Anteils wehte, der Allāh (t) zugeteilt war, und etwas hinübertrug zu dem, was sie ihren Göttern zugeteilt hatten, dann beließen sie es dabei und legten nichts zurück.“ (ÜB) (Über den Begriff Teilhaberschaft vgl. oben Al-Anʿām 6:22 und die Anmerkung dazu).

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