Sure Aṭ-Ṭalāq (Die Scheidung — الطلاق) (Ayah 1)

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65 Aṭ-Ṭalāq(الطلاق), Ayah 1

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحْصُوا الْعِدَّةَ ۖ وَاتَّقُوا اللَّهَ رَبَّكُمْ ۖ لَا تُخْرِجُوهُنَّ مِنْ بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخْرُجْنَ إِلَّا أَنْ يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُبَيِّنَةٍ ۚ وَتِلْكَ حُدُودُ اللَّهِ ۚ وَمَنْ يَتَعَدَّ حُدُودَ اللَّهِ فَقَدْ ظَلَمَ نَفْسَهُ ۚ لَا تَدْرِي لَعَلَّ اللَّهَ يُحْدِثُ بَعْدَ ذَٰلِكَ أَمْرًا 1 ١

Prophet! Wenn ihr die Talaq-Scheidung den Ehefrauen gegenüber vollzieht, dann vollzieht die Talaq-Scheidung ihnen gegenüber, wenn sie auf die Zeit ihrer 'Idda hinsteuern und berechnet die 'Idda genau und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, eurem HERRN! Bringt sie nicht heraus aus ihren Wohnstätten! Und sie gehen nicht weg, außer wenn sie eine bewiesene Abscheulichkeit begehen. Und diese sind ALLAHs Richtlinien. Und wer ALLAHs Richtlinien verletzt, beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Du weißt nicht, vielleicht lässt ALLAH danach etwas sich ereignen. (1)

Tafsir
Dies sind klare Worte zu einer sehr tragischen und komplizierten Lage im Familienleben. Es geht nämlich um die Scheidung. Die Ansprache an den Propheten deutet daraufhin, dass die folgenden Regeln besonders wichtig sind, und dass die Gemeinschaft aufpassen muss, dass sie auch wirklich eingehalten werden. "Von allen erlaubten Dingen ist die Ehescheidung das, was Allāh (t) am meisten verabscheut". Dies sagt ein arabisches Sprichwort und nicht unser Prophet, wie manche irrtümlicherweise für einen Ḥadīṯ halten. Allgemeine Regelungen bezüglich der Ehescheidung finden wir in Al-Baqara 2:185 , Al-Baqara 2:222 , Al-Baqara 2: 228 229 230 231 232, 236-237, 241; An-Nisāʾ 4:35 ). Die Wartezeit beträgt, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde seitens des Ehemannes wie in Sure Al-Baqara festgelegt drei Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung. Während dieser Zeit soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn, dass sie eine offensichtliche Schändlichkeit begeht. Dazu gehören auch die Kosten für die Miete sowie für den Lebensunterhalt für sie und die Kinder. (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek; ferner An-Nisāʾ 4:15 ).

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