Sure Aṭ-Ṭalāq (Die Scheidung — الطلاق) (Ayah 2)

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65 Aṭ-Ṭalāq(الطلاق), Ayah 2

فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ فَارِقُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ وَأَشْهِدُوا ذَوَيْ عَدْلٍ مِنْكُمْ وَأَقِيمُوا الشَّهَادَةَ لِلَّهِ ۚ ذَٰلِكُمْ يُوعَظُ بِهِ مَنْ كَانَ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ ۚ وَمَنْ يَتَّقِ اللَّهَ يَجْعَلْ لَهُ مَخْرَجًا 2 ٢

Und wenn sie ihre festgesetzte Frist erreichten, dann haltet sie in Billigkeit oder trennt euch von ihnen nach Gebilligtem, und lasst zwei Redliche von euch dies bezeugen, und haltet das Zeugnis um ALLAHs Willen ein! Mit diesem wird derjenige ermahnt, der den Iman an ALLAH und den Jüngsten Tag verinnerlicht. Und wer Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handelt, für den macht ER einen Ausweg (2)

Tafsir
Der Termin hier ist der Ablauf der vorgeschriebenen Wartefrist nach Aṭ-Ṭalāq 65:1 (s. oben). Die Zeugen müssen nach islamischem Recht immer von gutem Leumund sein; denn von ihrer Aussage hängt das Schicksal von Menschen ab. Die Zuwiderhandlung ist für alle Beteiligten strafbar. Wenn die Bestrafung in dieser Welt aus irgendeinem Grund auch immer nicht möglich ist, so wird sie am Jüngsten Tag vollstreckt. (vgl. dazu Al-Baqara 2:231 ) Abū Ḏarr (r) berichtete: ”Der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Ich kenne einen Vers, wenn die Menschen sich danach richten würden, so würde es ihnen genügen: >... und dem, der Allāh fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet.<«“ (Ha, Ma) (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).

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