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لِيُنْفِقْ ذُو سَعَةٍ مِنْ سَعَتِهِ ۖ وَمَنْ قُدِرَ عَلَيْهِ رِزْقُهُ فَلْيُنْفِقْ مِمَّا آتَاهُ اللَّهُ ۚ لَا يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفْسًا إِلَّا مَا آتَاهَا ۚ سَيَجْعَلُ اللَّهُ بَعْدَ عُسْرٍ يُسْرًا
Der Vermögende soll seinem Vermögen nach Unterhalt gewähren! Und wem wenig Rizq gewährt wurde, der soll Unterhalt geben von dem, was ALLAH ihm gewährt. ALLAH obliegt keiner Seele außer, was ER ihr gewährt. ALLAH wird nach der Beengtheit Entspannung machen. (7)
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