Sure Al-Anfāl (Die Beute — الأنفال) (Ayah 58)

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8 Al-Anfāl(الأنفال), Ayah 58

وَإِمَّا تَخَافَنَّ مِنْ قَوْمٍ خِيَانَةً فَانْبِذْ إِلَيْهِمْ عَلَىٰ سَوَاءٍ ۚ إِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ الْخَائِنِينَ 58 ٥٨

Und solltest du von Leuten Verrat fürchten, dann löse mit ihnen den Vertrag ebenfalls auf! Gewiss, ALLAH liebt nicht die Verräter. (58)

Tafsir
Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung ist ein Gebot des Qur’ān, mit dem Allāh (t) die Sure Al-Māʾida unmittelbar mit dem ersten Vers eröffnet. Bloße Vermutungen über Vertragsbruch rechtfertigen nicht die Verwerfung der vertraglichen Vereinbarung. Das Oberhaupt der Muslime ist dazu verpflichtet, dem Vertragspartner über die bevorstehende Kündigung des Vertrags zu informieren (vgl. At-Tawba 9: 1 2 und die Anmerkung dazu).

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