Sure At-Tawba (Die Reue — التوبة) (Ayah 17)

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9 At-Tawba(التوبة), Ayah 17

مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَنْ يَعْمُرُوا مَسَاجِدَ اللَّهِ شَاهِدِينَ عَلَىٰ أَنْفُسِهِمْ بِالْكُفْرِ ۚ أُولَٰئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَالُهُمْ وَفِي النَّارِ هُمْ خَالِدُونَ 17 ١٧

Es gebührt sich nicht für die Muschrik, dass sie die Moscheen ALLAHs zum "Gottesdienst" aufsuchen, während sie Kufr sich selbst gegenüber bezeugen. Diesen wurden ihre Werke zunichte gemacht und im Feuer werden sie ewig bleiben. (17)

Tafsir
Hier wird lediglich bemerkt, dass die Götzendiener kein Recht auf die Erhaltung der Moscheen Allāhs haben, insbesondere der heiligen Moschee in Makka, deren Erhaltung sie vor dem Islam unternommen haben (vgl. unten At-Tawba 9:19 ; At-Tawba 9:28 , sowie den Titel: "Zamzam, Geschichte eines Brunnens", Islamische Bibliothek). Darin gibt es kein Verbot zum Betreten der Moscheen überhaupt; denn unser Prophet (a.s.s.) unterbrachte eine Abordnung der heidnischen Banū Ṯaqīf in der Moschee von Al-Madīna. Dies fand im Jahre 9 n.H. - also nach der Offenbarung dieses Verses. Beachte die Unreinheit der Götzendiener im Zusammenhang zum heiligen Bezirk von Makka im Vers At-Tawba 9:28 (zu Zakāh vgl. Al-Baqara 2:43 und die Anmerkung dazu).

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