Es gehört zu den Vorzügen der islamischen Gesetzgebung, dass die Dauer der Enthaltsamkeit durch das Verlassens des Ehebettes gesetzlich begrenzt ist, damit der Mann keine Möglichkeit hat, die weiblichen Gefühle seiner Frau für unbeschränkte Dauer zu beeinträchtigen (vgl.
Al-Baqara 2:227 ⧉).