Tut er dies trotzdem (vgl.
Al-Baqara 2:226 ⧉), steht der Frau die Scheidung gesetzlich zu. Vom Richter erhält der Mann auf Antrag der Frau eine Verwarnungsfrist von höchstens vier Monaten, nach denen der Richter die Ehe scheidet, wenn der Mann der Frau in der genannten Frist nicht beigewohnt hat. (vgl. die beiden Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht" und "Handbuch der muslimischen Frau", Islamische Bibliothek).