Das in
An-Nūr 24:35 ⧉ vorangegange Licht (vgl. die Anmerkung dazu) findet man in den Moscheen, Allāhs Häusern, in Dessen Namen und nur mit Seiner Erlaubnis errichtet werden dürfen. D.h., dass jede Moschee, die nicht zum Wohlwollen Allāhs und aus weltlichen, politischen, parteiischen, Prestigegründen usw. gebaut ist, nicht unter den Begriff "Allāhs Haus" fällt. Einige Kommentatoren verstehen hierunter bestimmte Moscheen wie die Al-Ka‘ba in Makka oder die Moscheen von Al-Madīna und Jerusalem; denn sie werden besonders in Ehren gehalten. Unser Prophet (a.s.s.) sagte: ”Wer eine Moschee von seinem Vermögen errichtet, dem baut Allāh (t) ein Haus im Paradies.“ Und ‘Ā’iša (r), Gattin des Propheten (a.s.s.), berichtete: ”Der Prophet befahl uns, Moscheen in unseren Häusern zu errichten, sie rein zu halten und sie zu parfumieren.“ Deshalb gehen manche Gelehrten davon aus, dass der qur’ānische Begriff "Häuser" sowohl für Moscheen als auch für Privathäuser der Gläubigen gilt, in denen Gebetsstätte eingerichtet sind.