Keineswegs gebührt es einem Mumin oder einer Mumina, wenn ALLAH und Sein Gesandter eine Angelegenheit bestimmten, dass es für sie noch eine Wahl in ihrer Angelegenheit gibt. Und wer sich ALLAH und Seinem Gesandten widersetzt, ist bereits mit eindeutigem Irrtum abgeirrt. Al-Aḥzāb 33:36 ⧉
Tafsir:
Von Muǧāhid und Qatāda wurde berichtet, dass dieser Vers in der Angelegenheit von Zainab Bint Ǧaḥš offenbart wurde, als der Prophet (a.s.s.) sich darum bemühte, die übernommenen gesellschaftlichen Unterschiede in der islamischen Gemeinschaft zu liquidieren, und die Menschen zu der Gleichheit zurückzubringen, wie die der Zähne eines Kammes. Damals standen die befreiten Sklaven auf einer gesellschaftlich niedrigeren Stufe als die ihrer früheren Herren. Unter diesen befreiten Sklaven war auch Zaid Ibn Ḥāriṯa, der befreite Sklave des Propheten, den er später adoptiert hatte. Mit dieser Adoption und mit der Verheiratung mit einer hochgeborenen Frau aus dem Stamm der Banū Hāšim wollte der Prophet eigenhändig diese gesellschaftlichen Unterschiede abschaffen. Als der Prophet als Brautwerber für Zaid zu Zainab Bint Ǧaḥš ging, lehnte sie anfangs ab, willigte dann aber doch ein, um sich nicht dem Befehl des Propheten zu widersetzen. Ob nun dieser Vers anläßlich dieser oder in einer anderen Angelegenheit offenbart wurde - der Text ist in jedem Falle so umfassend gehalten, dass er sich sicher nicht nur auf ein bestimmtes Ereignis bezieht. Darin liegt ein Hinweis darauf, dass ein Entscheid des Propheten, wie ein Entscheid Allāhs zu behandeln ist, da der Prophet nicht aus Eigenwillen heraus etwas anspricht. (ÜB)