In diesem Versblock handelt es sich um die bekannte Parallelität des Qur’ān. D.h., dass jedesmal, wenn Allāh (t) von der Belohnung der rechtschaffenen Diener im Paradies spricht (vgl.
Ṣād 38: 49⧉ 50⧉ 51⧉ 52⧉ 53⧉ 54⧉), berichtet Er von der Bestrafung der Ungläubigen, und zwar aus dem Prinzip der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit zugelich, weil die Botschaft stets diese Eigenschaft hat: Als frohe Botschaft und als Warnung. (vgl.
Al-Aʿrāf 7:38 ⧉;
Yūnus 10:4 ⧉ ;
Hūd 11:20 ⧉;
Ibrāhīm 14:29 ⧉;
Al-Aḥzāb 33: 67⧉ 68⧉;
Ṣād 38:62 ⧉;
An-Nabaʾ 78:25 ⧉ und die Anmerkung dazu).