Und infolge des Unrecht-Begehens derjenigen, die Juden wurden, erklärten WIR ihnen für haram einige der Tay-yibat, die für sie als halal galten, (dies) ebenfalls infolge ihres häufigen Abbringens vom Wege ALLAHs, An-Nisāʾ 4:160 ⧉
Tafsir:
Von den verbotenen Dingen zählten Kamelfleisch, Kaninchen und Hasen, sowie das Fett von Rindern, Schafen und Ziegen. Zinsverbot galt genauso wie die Gesetzgebung des Islam. (vgl. Al-Anʿām 6:146 ⧉ und die Anmerkung dazu).