Den Ungläubigen wird zugerufen an einem Tag, an dem es kein "wenn" und "aber" gibt. Nun stehen die Ungläubigen vor der Realität, wenn es für sie zu spät ist. Sie können nichts wiedergutmachen, was sie im irdischen Leben begangen haben. Für sie wird die Lage schrecklich sein; denn Allāhs Widerwille gegen sie kann nicht angemessen werden mit ihrem Widerwillen, den sie gegen sich selbst unternommen haben. Den Schaden, den sie verursacht haben, müssen sie selbst tragen. (vgl.
Al-Fātiha 1:7 ⧉;
Al-Muʾminūn 23: 99⧉ 100⧉ und die Anmerkung dazu).