Zum fünften Mal seit Beginn dieser Sura werden die Gläubigen erneut angesprochen, um Kränkung der Muslime in jeder Hinsicht, auch in Spaßform zu unterlassen. Dass Männer und Frauen auf diese Weise separat erwähnt werden, bedeutet nicht, dass Männer über Frauen und Frauen über Männer spotten dürfen. Mit "Schimpfnamen" sind alle Namen und Titel gemeint, die die Betroffenen nicht mögen und darüber traurig werden. Nur solche Beinamen sind erlaubt, die beliebt sind, wie z.B. "Umm Al-Ḫair" (Mutter des Guten), der Unterscheidung dienen oder die gut gemeint sind wie beispielsweise "Abū Huraira" (Vater des Kätzleins) (vgl.
Al-Anʿām 6:82 ⧉). Es ist nicht würdig für einen Gläubigen, dass er seinen "Bruder im Glauben" durch unangebrachte Redeweise verspottet, kränkt, beleidigt und unter Menschen lächerlich macht. Nach dieser Vorschrift des Qur’ān ist davon auszugehen, dass satirische Redensarten der Karnevalisten und Kabarettisten, die die Politiker lächerlich machen und andere Menschen "durch den Kakao ziehen", verboten sind.