Derartiges Verbot bezieht sich nicht auf das friedliche Zusammenleben innerhalb der Gesellschaft, der Nachbarschaft und der sozialen Beziehungen; denn unser Prophet selbst hat solche Beziehungen in voller Güte gepflegt, und der Qur’ān bestätigt dies wie folgt: ”Allāh verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren ...“ (
Al-Mumtaḥana 60:8 ⧉) (vgl. ferner
Al-Baqara 2:10 ⧉;
Al-Māʾida 5: 54⧉ 55⧉ 56⧉ 57⧉ 58⧉ 59⧉ 60⧉;
Al-Anfāl 8:73 ⧉,
Al-Mumtaḥana 60:7 ⧉ff. und die Anmerkungen dazu).